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– Datenschutz –

Datenschutzhinweis

zu Ihrer Bewerbung

Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Vielen Dank für Ihre Bewerbung und dem damit verbundenen Interesse an unserem Unternehmen. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher informieren wir Sie nachfolgend gemäß den einschlägigen Datenschutzvorschriften über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Der Verantwortliche ist:
Münster Stegmaier Rombach Family Office GmbH
vertreten durch: Wolfgang Rombach, Werner Gasser, Stephan Jäggle, Vanessa Matheis


Biberacher Str. 116
88339 Bad Waldsee


Telefon: 07524 9785-0
Telefax: 07524 9785-200


Email: info@remove-this.msr-familyoffice.de


Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter:

Münster Stegmaier Rombach Family Office GmbH
Datenschutzbeauftragter


Biberacher Str. 116
88339 Bad Waldsee


Email: datenschutz@remove-this.msr-familyoffice.de

Welche Quellen und Daten nutzen wir?

Wir verarbeiten nur solche personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 2 DSGVO), die wir von Ihnen im Rahmen des Auswahl- und Einstellungsverfahrens erhalten haben. Relevante personenbezogene Daten sind vor allem Ihre Stammdaten (Name, Adresse und andere Kontaktdaten), Ihr Lebenslauf, Daten über Ihre Ausbildung und berufliche Qualifikation sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten. Hierunter können aber auch besondere Kategorien personenbezogener Daten gem. Art. 9 Abs. 1 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten) fallen.

Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) i.V. m. § 88 DSGVO. Soweit wir besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten, dient dies im Rahmen des Bewerbungsverfahrens der Ausübung von Rechten oder der Erfüllung von rechtlichen Pflichten aus dem Arbeitsrecht, dem Recht der sozialen Sicherheit und dem Sozialschutz.

Wer bekommt meine Daten?

Es erhalten nur diejenigen Mitarbeiter/innen in unserem Hause Ihre Daten, die diese zur Entscheidung über die Besetzung der vakanten Stelle benötigen bzw. die mit dem Bewerbungsverfahren betraut sind. Eine Datenweitergabe an Empfänger außerhalb unseres Unternehmens erfolgt ansonsten nur, soweit gesetzliche Bestimmungen dies erlauben oder gebieten, die Weitergabe zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist oder uns Ihre Einwilligung vorliegt.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit Sie nicht eingestellt worden sind – spätestens sechs Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht.

Welche Datenschutzrechte habe ich?

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Art. 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG):

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg, Königstr. 10a, 70173 Stuttgart.

Gibt es für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Im Rahmen Ihres Bewerbungsverfahrens müssen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel nicht in der Lage sein, einen etwaigen Arbeitsvertrag mit Ihnen zu schließen.

Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling)?

Zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses nutzen wir grundsätzlich keine automatisierte Entscheidungsfindung.